Ja, in der Winterpause, den sog. „trève hivernal“. In diesem Zeitraum (meist 1. November bis 31. März) kann der Vermieter Dich trotz Räumungsanordnung nicht aus der Wohnung werfen. Du musst dann erst zum 1. April ausziehen. Außerdem darf Dir der Vermieter in dieser Zeit weder Gas, Wasser noch Strom abstellen, auch wenn Du mit der Zahlung der Miete in Verzug bist. Er kann aber z. B. die Stromversorgung auf ein Minimum heruntersetzen.