Sende sofort die von Dir und Deinem Vermieter unterschriebene Mietbescheinigung („attestation de loyer“) an die CAF. Denn: Wohnbeihilfen werden nicht rückwirkend gewährt. Die Mietbescheinigung kannst Du hier auf der Internetseite der CAF herunterladen.
Die finanziellen Beihilfen für Studierende enden automatisch zum 1. Juli. Es sei denn, Du teilst der CAF mit, dass Du Deine Wohnung über diesen Zeitraum hinaus behalten möchten.