Arbeitszeit und Mindestlohn

Die gesetzliche Arbeitszeit beträgt in Frankreich 35 Stunden pro Woche.

Der Mindestlohn („Salaire Minimum de Crois­sance“, kurz SMIC) liegt 2022 bei 10,85 Euro brutto pro Stunde, d. h. bei 1.645,58 Euro im Monat bei einer 35-Stunden-Woche.

Verlange jedes Mal einen schriftlichen Vertrag, wenn Du eine Stelle antrittst. Lies den Arbeitsvertrag genau durch, bevor Du unterschreibst.

 

Unbefristeter Arbeitsvertrag

Beim „contrat à durée indéterminée“ (CDI) ist die Dauer des Arbeitsverhältnisses zeitlich unbegrenzt.

 

Befristeter Arbeitsvertrag

Beim „contrat de travail à durée dé­terminée“ (CDD) ist die Dauer des Ar­beitsverhältnisses zeitlich begrenzt und endet zum vertraglich vereinbarten Termin.

Studierendenjobs sind normalerweise zeitlich befristet.

 

Der Zeitarbeitsvertrag

Der „contrat de travail temporaire / intérim“ wird zwischen Ihnen und der Zeitarbeitsfirma geschlossen.

 

Brutto- & Netto-Lohn

Unter „Brutto“ versteht man das Arbeitsentgelt, von dem bereits die Arbeitge­berbeiträge abgezogen wurden. Vom „Brutto“ werden dann noch Ihre Arbeitnehmerbeiträge („cotisations salariales“) abgezogen. Das Geld, das Dir letztendlich ausgezahlt wird, bezeichnet man als „Netto“, auf französisch als „salaire net“ oder auch „net à payer“.

 

Werkstudierende

Werkstudierende („étudiants salariés), also Studierende, die neben ihrem eigentlichen Studium arbeiten, genießen in Frankreich den Vorteil, keine Beiträge zur Sozialversicherung bezahlen zu müssen. Die Wochenarbeitszeit beträgt 10 bis 15 Stunden während des Studienjahrs.

 

Das Praktikum

Wer während des Studiums ein Praktikum absolvieren möchte („stage conventionné“), findet auf der Inter­netseite des „Ministère de l’éducation nationale, de l’enseignement supérieur et de la recherche“ Infor­mationen. Für ein Praktikum wird ein Vertrag zwischen dem Unternehmen, der Universität und Dir geschlossen. Das Praktikum darf höchstens sechs Monate pro Jahr dauern. Dauert es län­ger als zwei Monate (44 Anwesen­heitstage), muss eine Vergütung ge­zahlt werden. Sie beträgt 3,90 Euro pro Stunde (Stand 2022).

 

Die Lehre

Egal, für welchen Lehrberuf Du Dich entscheidest, Du brauchst in Frankreich einen Ausbildungsvertrag („contrat d’apprentissage“). Dieser wird zwischen Dir und dem Ausbildungs­betrieb geschlossen und kann befris­tet (CDD) oder unbefristet (CDI) sein.