Kauf rezeptpflichtiger Medikamente

Für Mitglieder der französischen Krankenversicherung gibt es in Apotheken den sog. „tiers payant“. In die­sem Fall bezahlst Du lediglich den Betrag, den Du auch tatsächlich aus eigener Tasche (Selbstbehalt) bezahlen musst.

 

Bist Du in Deutschland gesetzlich oder privat krankenversichert, musst Du das Geld komplett vorstrecken.  Reiche die Quittungen bei Deiner Krankenkasse bzw. Deiner privaten Versicherung ein, damit die Kosten erstattet werden.