Wenn Du Mitglied der gesetzlichen deutschen Krankenversicherung bist

Wenn Du stationär aufgenommen wirst (mit Übernachtung), musst Du die Kosten nicht im Voraus bezahlen. Lege Deine Europäische Krankenversicherungskarte vor. Du bezahlst dann lediglich die Selbstbeteiligung. Meist sind das nur die Krankenhaustagessätze („forfaits journaliers“).

In der Praxis kommt es oft vor, dass Krankenhäuser die Europäische Krankenversicherungskarte nicht kennen und daher die Zahlung der Krankenhauskosten im Voraus verlangen.

 

Du hast eine private Krankenversicherung in Deutschland

Nimm schnellstens Kontakt zu Deiner privaten Krankenversicherung auf, idealerweise vor Behandlungs­beginn. Zum einem, um eine Bestä­tigung zu erhalten, dass Du Versi­cherungsmitglied bist, die Du dem Krankenhaus vorlegen kannst. Zum anderen, um möglicherweise einen Vorschuss zu bekommen. Ob die Krankenhauskosten im Voraus be­zahlt werden müssen, ist von Deinem Versicherungsvertrag abhängig.

 

Wenn Du Mitglied der französischen Krankenversicherung bist

Krankenhauskosten müssen nicht im Voraus bezahlt werden. Im Allge­meinen werden bis zu 80 % bei stationären Behandlungen der Kosten von der französischen Krankenversicherung getragen.