Wenn Du Mitglied der gesetzlichen deutschen Krankenversicherung bist
Wenn Du stationär aufgenommen wirst (mit Übernachtung), musst Du die Kosten nicht im Voraus bezahlen. Lege Deine Europäische Krankenversicherungskarte vor. Du bezahlst dann lediglich die Selbstbeteiligung. Meist sind das nur die Krankenhaustagessätze („forfaits journaliers“).
In der Praxis kommt es oft vor, dass Krankenhäuser die Europäische Krankenversicherungskarte nicht kennen und daher die Zahlung der Krankenhauskosten im Voraus verlangen.
Du hast eine private Krankenversicherung in Deutschland
Nimm schnellstens Kontakt zu Deiner privaten Krankenversicherung auf, idealerweise vor Behandlungsbeginn. Zum einem, um eine Bestätigung zu erhalten, dass Du Versicherungsmitglied bist, die Du dem Krankenhaus vorlegen kannst. Zum anderen, um möglicherweise einen Vorschuss zu bekommen. Ob die Krankenhauskosten im Voraus bezahlt werden müssen, ist von Deinem Versicherungsvertrag abhängig.
Wenn Du Mitglied der französischen Krankenversicherung bist
Krankenhauskosten müssen nicht im Voraus bezahlt werden. Im Allgemeinen werden bis zu 80 % bei stationären Behandlungen der Kosten von der französischen Krankenversicherung getragen.