Keine Meldepflicht in Frankreich
Im Gegensatz zu Deutschland besteht in Frankreich keine Meldepflicht.
Falls Du Deinen Wohnsitz nachweisen musst, genügt einer der u. g. Belege. Dieser muss allerdings auf Deinen kompletten Vor- und Nachnamen ausgestellt sein, da er sonst nicht anerkannt wird:
- Mietvertrag oder Mietquittung (nicht älter als sechs Monate)
- Versicherungsschein der Wohnungsversicherung („assurance habitation“)
- Strom-, Gas-, Wasser- oder Telefonrechnung (nicht älter als sechs Monate)
Versicherungen
Hausrat- und Gebäudeversicherung
Wenn Du in Frankreich eine Wohnung mieten möchtest, musst Du zwingend eine Hausrat- und Gebäudeversicherung abschließen. Dafür gibt es die sogenannte „assurance multirisques habitation“.
Meist ist auch eine private Haftpflichtversicherung inbegriffen.
Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung („assurance responsabilité civile“) solltest Du für Deinen Aufenthalt in Frankreich auf jeden Fall haben.
Diese kommt für Schäden auf, die Du unbeabsichtigt Dritten zufügst, z. B. wenn Du einen Fahrradunfall verursacht.
Wenn Du bereits in Deutschland eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hast, gilt diese normalerweise auch in Frankreich. Vorausgesetzt, Du behältst Deinen deutschen Wohnsitz und Dein Aufenthalt in Frankreich ist zeitlich begrenzt.
Bis Ende des Studiums oder der Berufsausbildung bist Du ohnehin meist über die Versicherung Deiner Eltern geschützt.
Krankenversicherung
In Frankreich müssen alle Studierenden krankenversichert sein.
Wer in Deutschland gesetzlich oder privat krankenversichert ist, braucht keine französische, studentische Krankenversicherung.
Näheres dazu in unseren Artikel zur medizinischen Versorgung in Frankreich.
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