Privatwohnungen
Unmöbliert („vide“)
Mietverträge werden normalerweise für eine Laufzeit von drei Jahren geschlossen. Wenn Du Deinen Mietvertrag kündigen möchtest, ist dies unter Einhaltung einer dreimonatigen jederzeit möglich. Wenn Du in einer „Zone tendue“ wohnst (Ballungszentrum mit sehr hoher Wohnungsnachfrage) verkürzt sich Deine Kündigungsfrist auf einen Monat.
Möbliert („meublée“)
Möblierte Wohnungen müssen nicht nur mit Möbeln, sondern auch mit bestimmten Dingen wie beispielsweise Herdplatten oder einem Kühlschrank ausgestattet sein. Der Mietvertrag wird für mindestens ein Jahr geschlossen. Möchtest Du kündigen, kannst Du dies jederzeit unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist tun.
Mietvertrag für Studierende („contrat étudiant“)
Der Mietvertrag für Studierende gilt für möblierte Wohnungen. Die Mietdauer beträgt neun Monate.
Wohngemeinschaft („colocation“)
Es gelten die Regelungen für unmöblierte oder möblierte Wohnungen.
Untermiete („sous-location“)
Soll ein Zimmer untervermietet werden, muss der Wohnungseigentümer im Vorfeld schriftlich zustimmen.
Studierendenwohnheime der CROUS
Traditionelle Studierendenwohnheime („résidences traditionnelles“)
Wer in ein Studierendenwohnheim der „Cité U“ zieht, bekommt ein möbliertes Zimmer. Für ein solches Zimmer kann ALS-Wohngeld beantragt werden.
Vertragshäuser der CROUS („résidences conventionnées“)
Die Zimmer sind größer und besser ausgestattet als die der „résidences traditionnelles“. Dafür ist die Miete höher. Für ein solches Zimmer kann APL-Wohngeld beantragt werden.
Weitere Unterbringungsmöglichkeiten
Gemeinschaftshäuser / Studierendenhäuser
„Les foyers“, wörtlich übersetzt Gemeinschaftshäuser, sind Wohnheime, die nicht nur Studierenden vorbehalten sind. Hier teilen sich zwei oder drei junge Menschen ein Zimmer.
In einigen Städten, wie z. B. in Straßburg, gibt es auch es Studierendenhäuser. Hier erhältst Du auch Einzelzimmer.
Private Studierendenwohnheime
Die Miete für ein Zimmer in einem privaten Studierendenwohnheim („résidence étudiante privée“) ist vergleichbar mit der Miete, die Du für ein Zimmer von privat bezahlen würdest.
Dafür gibt es in diesen Wohnheimen aber auch Zusatzleistungen wie Wäscherei, Caféteria, Hausmeisterservice, Internet usw.
Zimmertausch
Du tauschst Dein Zimmer im Heimatland gegen ein Zimmer in Frankreich und bezahlst lediglich die Vermittlungsgebühren.
Sozialwohnungen
Wenn Du wenig Geld hast, kannst Du eine Sozialwohnung in einem sogenannten HLM („Habitation à Loyer Modéré“) beantragen. Allerdings ist die Zahl der Sozialwohnungen begrenzt.
Wohnen bei einer Gastfamilie
Du wohnst einige Tage oder mehrere Wochen bei einer Gastfamilie („chambre chez l’habitant“). Und dies mit oder ohne Au-Pair-Tätigkeit.