Der Mietvertrag („bail”, „contrat de location”) wird in der Regel in französischer Sprache ausgefertigt und von allen Parteien unterzeichnet.
Er muss folgende Punkte enthalten:
- die genaue Bezeichnung der Vertragsparteien mit vollständiger Adresse
- die genaue Beschreibung der Mietsache (Wohnfläche, Zahl der Zimmer, Etage, Garage …)
- vorhandene Räume zur gemeinsamen Nutzung mit anderen Mietern (z. B. Fahrradkeller)
- alle Arbeiten, die seit der letzten Mietvertragsverlängerung oder seit der letzten Renovierung durchgeführt wurden
- Beginn und Dauer des Mietverhältnisses
- den Verwendungszweck des Mietobjektes (privat, gewerblich)
- die vereinbarte Miete sowie den genauen Zahlungstermin
- die Betriebs- und Nebenkosten
- Regelungen zu Mieterhöhungen
- die Höhe einer möglichen Kaution
- besondere Kündigungsmöglichkeiten für den Vermieter
Informationen zu den verschiedenen Arten von Mietverträgen gibt es auf der Internetseite service-public.
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