Kaution

Wird vom Vermieter eine Kaution (sog. „ dépôt de garantie“ oder ein­fach nur „caution“) verlangt, darf der Betrag eine Monatsmiete (ohne Ne­benkosten) für unmöblierte Woh­nungen und zwei Monatsmieten für möblierte Wohnungen nicht über­schreiten.

Du kannst finanzielle Hilfen in Anspruch nehmen, um die Kaution zu bezahlen.

 

Bürgschaft

Wohnungseigentümer verlangen fast immer eine Bürgschaft.

Studierende, die ein Einkommen haben, aber dennoch keinen Bürgen finden, können eine „Caution loca­tive étudiante“ (la Clé), eine Studierendenbürgschaft, in Anspruch nehmen. In diesem Fall bürgt der Staat.

 

Nebenkosten

Die Nebenkosten („charges locatives“), z. B. für Heizung und Wasser, wer­den normalerweise auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs bezahlt. Daher erhältst als Mieter min­destens einmal jährlich eine Neben­kostenabrechnung.

 

Steuern

Die Wohnsteuer („taxe d’habitation“) ist jährlich von demjenigen zu be­zahlen, der die Wohnung am 1. Ja­nuar eines Kalenderjahres bewohnt.

Für Studierende besteht mitunter die Möglichkeit, eine Ausnahmere­gelung zu erwirken. Wende Dich dafür an das zuständige, französische Finanzamt. Die Adresse steht auf Ihrem Wohnsteuerbescheid.

Die französische Regierung hat die Wohnsteuer bereits für die meisten Haushalte abgeschafft. Ab 2023 soll die Wohnsteuer komplett wegfallen.

 

Beendigung des Mietverhältnisses

Das französische Mietrecht schützt vor allem die Mieter. Die Mietdauer be­trägt normalerweise 3 Jahre. Ist sie abgelaufen („fin du bail“) gilt folgendes: Der Mietvertrag verlängert sich normalerweise stillschweigend. Ausnahme: Spezielle Studierenden-Mietverträge. Diese laufen nur 9 Monate und enden automatisch.

 

Die Mietperson kann den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Dabei sind folgende Kündigungsfristen einzuhalten:

 

Drei Monate

 

Ein Monat

 

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