Kaution
Wird vom Vermieter eine Kaution (sog. „ dépôt de garantie“ oder einfach nur „caution“) verlangt, darf der Betrag eine Monatsmiete (ohne Nebenkosten) für unmöblierte Wohnungen und zwei Monatsmieten für möblierte Wohnungen nicht überschreiten.
Du kannst finanzielle Hilfen in Anspruch nehmen, um die Kaution zu bezahlen.
Bürgschaft
Wohnungseigentümer verlangen fast immer eine Bürgschaft.
Studierende, die ein Einkommen haben, aber dennoch keinen Bürgen finden, können eine „Caution locative étudiante“ (la Clé), eine Studierendenbürgschaft, in Anspruch nehmen. In diesem Fall bürgt der Staat.
Nebenkosten
Die Nebenkosten („charges locatives“), z. B. für Heizung und Wasser, werden normalerweise auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs bezahlt. Daher erhältst als Mieter mindestens einmal jährlich eine Nebenkostenabrechnung.
Steuern
Die Wohnsteuer („taxe d’habitation“) ist jährlich von demjenigen zu bezahlen, der die Wohnung am 1. Januar eines Kalenderjahres bewohnt.
Für Studierende besteht mitunter die Möglichkeit, eine Ausnahmeregelung zu erwirken. Wende Dich dafür an das zuständige, französische Finanzamt. Die Adresse steht auf Ihrem Wohnsteuerbescheid.
Die französische Regierung hat die Wohnsteuer bereits für die meisten Haushalte abgeschafft. Ab 2023 soll die Wohnsteuer komplett wegfallen.
Beendigung des Mietverhältnisses
Das französische Mietrecht schützt vor allem die Mieter. Die Mietdauer beträgt normalerweise 3 Jahre. Ist sie abgelaufen („fin du bail“) gilt folgendes: Der Mietvertrag verlängert sich normalerweise stillschweigend. Ausnahme: Spezielle Studierenden-Mietverträge. Diese laufen nur 9 Monate und enden automatisch.
Die Mietperson kann den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Dabei sind folgende Kündigungsfristen einzuhalten:
Drei Monate
- für eine unmöblierte Wohnung in einer „zone normale“ (kein Ballungsgebiet).
- für Wohngemeinschaften in einer „zone normale“. Die Frist gilt für jeden Mieter, der den Mietvertrag unterschrieben hat.
Ein Monat
- für eine unmöblierte Wohnung in einer „zone tendue“ (Ballungsgebiet).
- für eine möblierte Wohnung.
- für einen Studierendenmietvertrag mit 9 Monaten Laufzeit.
- für Wohngemeinschaften in einer unmöblierten Wohnung in einer „zone tendue“. Die Frist gilt für jeden Mieter, der den Mietvertrag unterschrieben hat.
- für Wohngemeinschaften in einer möblierten Wohnung. Die Frist gilt für jeden Mieter, der den Mietvertrag unterschrieben hat.
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