Vertragsabschluss
Bei Wohngemeinschaften („colocation“) kommt es darauf an, ob die Wohnung möbliert oder unmöbliert ist. Es gelten nämlich die gleichen Regelungen, die auch bei möblierten bzw. unmöblierten Wohnungen gelten.
Versicherungen
Die Mitglieder der Wohngemeinschaft können:
- eine gemeinsame Versicherung im Namen aller abschließen.
- Jedes Mitglied der Wohngemeinschaft kann eine eigene Versicherung abschließen.
Miete und Nebenkosten
Wenn es nur einen Mietvertrag gibt, zahlt jedes Mitglied der Wohngemeinschaft einen Teil der Miete und einen Teil der Nebenkosten.
Hat nur einer der Mieter den Mietvertrag unterschrieben, trägt dieser gegenüber dem Vermieter die volle Verantwortung dafür, dass Miete und Nebenkosten pünktlich bezahlt werden.
Kaution
Vermieter brauchen die Kaution erst dann zurückzuzahlen, wenn der letzte Mieter ausgezogen ist. Anders als in Deutschland, erfolgt die Rückzahlung der Kaution ohne Zinserträge.
Bürgschaft
Vermieter können eine Bürgschaft für jeden einzelnen der Mieter verlangen.
Wohnsteuer
Die Wohngemeinschaft erhält nur eine Aufforderung („avis de taxe d’habitation“) zur Zahlung der Wohnsteuer und der Rundfunkgebühren. Die Mitglieder der Wohngemeinschaft müssen diesen Betrag also untereinander aufteilen und bezahlen. An 2023 fällt die Wohnsteuer für alle Haushalte weg.
Beendigung des Mietverhältnisses
Man kann aus einer Wohngemeinschaft ausziehen, ohne dass die Mitbewohner damit einverstanden sind. Der Auszug einer Mietperson bedeutet nämlich nicht automatisch das Ende des Mietvertrags. Dieser bleibt in der bisherigen Form für die verbleibenden Mieter bestehen.
Findet sich kein Nachmieter, erhöht sich die individuelle Miete automatisch.
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