Vertragsabschluss

Bei Wohngemeinschaften („colocation“) kommt es darauf an, ob die Wohnung möbliert oder unmöbliert ist. Es gelten nämlich die gleichen Re­gelungen, die auch bei möblierten bzw. unmöblierten Wohnungen gelten.

 

Versicherungen

Die Mitglieder der Wohngemeinschaft können:

 

Miete und Nebenkosten

Wenn es nur einen Mietvertrag gibt, zahlt jedes Mitglied der Wohnge­meinschaft einen Teil der Miete und einen Teil der Nebenkosten.

Hat nur einer der Mieter den Miet­vertrag unterschrieben, trägt dieser gegenüber dem Vermieter die volle Verantwortung dafür, dass Miete und Nebenkosten pünktlich bezahlt werden.

 

Kaution

Vermieter brauchen die Kaution erst dann zurückzuzahlen, wenn der letzte Mieter ausgezogen ist. Anders als in Deutschland, erfolgt die Rückzahlung der Kaution ohne Zinserträge.

 

Bürgschaft

Vermieter können eine Bürgschaft für jeden einzelnen der Mieter ver­langen.

 

Wohnsteuer

Die Wohngemeinschaft erhält nur eine Aufforderung („avis de taxe d’habitation“) zur Zahlung der Wohnsteuer und der Rundfunkgebühren. Die Mitglieder der Wohngemeinschaft müssen diesen Betrag also untereinander aufteilen und bezahlen. An 2023 fällt die Wohnsteuer für alle Haushalte weg.

 

Beendigung des Mietverhältnisses

Man kann aus einer Wohngemeinschaft ausziehen, ohne dass die Mitbewohner damit einverstanden sind. Der Auszug einer Mietperson bedeu­tet nämlich nicht automatisch das Ende des Mietvertrags. Dieser bleibt in der bisherigen Form für die verblei­benden Mieter bestehen.

Findet sich kein Nachmieter, erhöht sich die individuelle Miete automa­tisch.

 

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