Wenn Du mit dem Auto zum Studieren nach Frankreich fährst, musst Du Dein Fahrzeug nicht ummelden.
Solltest Du aber nach Deinem Studium länger in Frankreich bleiben, bist du dazu verpflichtet.
Wer in Frankreich Autofahren möchte, für den gilt u. a. Folgendes:
- Der deutsche bzw. europäische Führerschein wird anerkannt.
- Die Promillegrenze liegt bei 0,5, für Fahranfänger 0,2 Promille.
- Ablenkungen während der Fahrt z. B. Essen, Schminken oder laut Musik hören ist verboten.
- Telefonieren ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
- Es gilt Warnwestentragepflicht, wenn das Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften im Falle einer Panne bzw. eines Unfalls verlassen wird.
- Geschwindigkeitsbegrenzungen: innerorts: 50 km/h, außerorts 80 oder 90 km/h, auf Schnellstraßen 110 km/h, auf Autobahnen: 130 km/h.